Pechstein beim Prozess live vor Ort

SID
Claudia Pechstein ist guter Dinge, was die entscheidenden Momente ihres Prozesses betrifft
© getty

Claudia Pechstein will den vorentscheidenden Moment ihres Schadenersatz-Prozesses um 4,4 Millionen Euro gegen den Eisschnelllauf-Weltverband ISU live miterleben. Die fünfmalige Olympiasiegerin wird deshalb am Donnerstag zur Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts München anreisen.

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"Ich komme mit großen Hoffnungen nach München", sagte die 42-Jährige: "Mein Kampf gegen die ISU dauert jetzt fast schon sechs Jahre, und noch nie war ich dem Ziel so nahe, vor einem Gericht endlich ein Gefühl von Gerechtigkeit zu spüren."

Das Gericht in München fällt ein Urteil darüber, ob das Verfahren zugelassen wird oder nicht. Wenn nicht, ruft das Pechstein-Lager die nächste Instanz an. Wenn doch, ist erstmals die ISU in der Bringschuld. Sie kann einen Vergleich vorschlagen oder muss innerhalb von vier Wochen Revision einlegen.

Sollte die ISU in Revision gehen, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) zunächst ebenfalls darüber, ob der Fall verhandelt wird. Wenn ja, wird das Hauptverfahren vor dem OLG wieder aufgenommen, und am Ende wird auch über Schmerzensgeld entschieden. Nun aber müsste der Verband beweisen, dass Pechstein gedopt hat. Das dürfte nicht so leicht fallen, zumal es nie einen positiven Dopingfall gegeben hat.

Sperre 2009 aufgrund von verdächtigen Blutwerten

Pechstein war 2009 lediglich wegen verdächtiger Blutwerte von der ISU für zwei Jahre gesperrt worden. Die Berlinerin bestritt stets, gedopt zu haben, und ließ von Medizinern nachweisen, dass eine vererbte Blutanomalie für ihre erhöhten Retikulozytenwerte verantwortlich sei.

Aus Sicht des Gerichts ist die Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit mit dem Sportgerichtshof CAS als letzte Instanz das Problem. Das CAS hatte in Pechsteins Fall das ISU-Urteil bestätigt. Bereits im letzten Verfahren vor dem OLG sah der Richter beim CAS "ein strukturelles Defizit, das bedenklich ist". Es wurde kritisiert, dass die Richter des CAS nahezu ausnahmslos von Verbänden und Funktionären und ohne Mitspracherecht der Sportler besetzt werden.

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