DOSB-Kommission stützt Pechstein

SID
Claudia Pechstein hatte erst jüngst vor Gericht gewonnen
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Claudia Pechstein erhält bei ihrem Kampf um Rehabilitierung Unterstützung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Expertenkommission des DOSB erklärte die medizinische Bewertung, die zur zweijährigen Sperre der fünfmaligen Olympiasiegerin geführt hatte, für falsch. DOSB-Präsident Alfons Hörmann appellierte an den Weltverband ISU, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen.

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"Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann", sagte Professor Wolfgang Jelkmann, Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität zu Lübeck. Jelkmann ist Vorsitzender der Kommission, die der DOSB im Oktober 2014 für die Neuprüfung des Falles einberufen hatte.

Pechstein selbst gab sich erleichtert. "Ich wusste immer, dass ich Opfer und nicht Täter bin", sagte die 42-Jährige. "Es liegt eine wirklich schwere Zeit hinter mir, in der ich Gedanken ans Aufgeben immer wieder verdrängen musste. Jetzt weiß ich, dass es sich gelohnt hat, zu kämpfen."

Pechstein dankte vor allem Hörmann und erklärte erstmals, dass sie sich moralisch nun rehabilitiert fühle. "Dieses DOSB-Votum ist nach dem OLG-Urteil der zweite Meilenstein in meinem Kampf um Gerechtigkeit. Aber noch ist dieser Kampf nicht endgültig gewonnen. Erst wenn das Urteil gegen mich aus der Welt ist, die ISU ihren Fehler eingestanden hat und ich finanziell entschädigt wurde, werde ich zur Ruhe kommen."

Sieg vor dem OLG München

Pechstein hatte im Dauerstreit mit der ISU zuletzt einen juristischen Sieg errungen, nachdem ihre Schadenersatzklage über 4,4 Millionen Euro gegen den Weltverband vom Oberlandesgericht (OLG) München zugelassen worden war. Die deutsche Rekord-Olympionikin war nach ihrer Meinung im Jahre 2009 zu Unrecht wegen zu hoher Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden.

"Die von uns um Rat gebetenen Experten kommen zu einem klaren Ergebnis. Danach gibt es die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht", sagte Hörmann. Der DOSB habe sich schon im Herbst beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne für die Ermöglichung von Wiederaufnahmeverfahren bei Vorliegen neuer Erkenntnisse eingesetzt. "Wir appellieren an die ISU, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen", so Hörmann.

Der DOSB wies aber auch darauf hin, dass er unabhängig von dem Urteil die Sportgerichtsbarkeit "für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport" halte.

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