Über seinen Anwalt Rainer Cherkeh ließ Saxinger im "Bayerischen Rundfunk" mitteilen, dass er sich keiner Schuld bewusst sei.
"Bei dem in Rede stehenden Produkt handelte es sich um einen Tee aus der Schisandra-Beere, wie er in diversen Bio-Läden für jedermann zu erwerben ist und der die Funktion hat, die körpereigenen Abwehrkräfte zu stärken. Nicht mehr und nicht weniger", sagte Cherkeh.
"Wo und wie es gegebenenfalls im Rahmen des Herstellungsprozesses zu einer Kontamination des Tees mit einer geringen Konzentration der Substanz Methylhexanamin gekommen sein könnte, ist unklar geblieben."
Sachenbacher-Stehle war in Sotschi das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Am 17. Februar 2014 hatte es den positiven Test gegeben.
Ermittlungen eingestellt
Nach der Verkürzung ihrer Sperre von zwei Jahren auf sechs Monate hätte sie eigentlich schon im laufenden Winter wieder starten können, entschied sich jedoch dagegen und beendete ihre Karriere.
Nach Bekanntwerden des positiven Tests ermittelte die Staatsanwaltschaft München gegen Saxinger und drei weitere Personen, die unter Verdacht standen, der Biathletin das Präparat zugänglich gemacht zu haben.
Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt werden konnte.
DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach sagte dem "BR" dazu: "Wenn jemand einen externen Berater hat, dann ist es erst einmal sein gutes Recht. Aber wir erwarten schon, dass dann entsprechend auch Rücksprache gehalten wird mit unseren Experten."