Die 43-Jährige hält die vorgesehenen Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit nach ihrem Erfolg vor dem Oberlandesgericht München vom Januar im Schadenersatzprozess gegen den Weltverband ISU für rechtswidrig.
"Der Schiedszwang", sagte Pechstein in der FAZ, "soll jetzt per Gesetz geregelt werden. Damit würden die Verbände noch mehr Macht zur Willkür erhalten. Das darf nicht passieren." Bei der Prozessführung soll die Partei Die Linke die Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei unterstützen wollen.
Im Prozess gegen die ISU wegen ihrer fälschlicherweise verhängten Dopingsperre hatte das OLG München die Klage vor einem deutschen Zivilgericht besonders wegen der Unwirksamkeit von Schiedsgerichts-Urteilen in zweiter Instanz für zulässig erklärt.
Der Richterspruch gilt als bahnbrechend für den Sport, in dem Aktiven die Anrufung ziviler Gerichte durch eine obligatorisch zu unterzeichnende Athletenvereinbarung in aller Regel untersagt ist.
"Mir ist alles genommen worden"
Ob Pechstein allerdings im Kampf um 4,4 Millionen Euro Schadenersatz die von der ISU beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Revision gegen das OLG-Urteil bestreiten kann, ist ungewiss. Ihren eigenen Angaben in dem FAZ-Bericht zufolge fehlen Pechstein nach den jahrelangen Verfahren wegen ihrer Dopingsperre die finanziellen Mittel für die Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt in Höhe von 70.000 Euro.
"Mir ist alles genommen worden", sagt die erfolgreichste deutsche Wintersportlerin zu den Folgen der Rechtsstreite mit Blick auf ihr hochbelastetes Haus, verbrauchte Ersparnisse, Ratenzahlungen für Anwälte und Anleihen bei Freunden.
Schon vor Pechsteins Klageankündigung war seitens deutscher Leistungssportler und Experten Kritik an der Gesetzesvorlage der Bundesregierung aufgekommen. Athleten wie Diskus-Weltmeister Robert Harting (Berlin) beklagen weitere Mängel an dem Entwurf.