Urteil im Pechstein-Prozess im Frühjahr

SID
Vor dem Oberlandesgericht München hatte Claudia Pechstein bereits Recht behalten
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Das Urteil über die Zulassung der Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU wird erst in einigen Monaten fallen. "Beim Bundesgerichtshof liegen Aktenberge, Richter sind auch nur Menschen.

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Mit einer Entscheidung ist erst im April oder Mai zu rechnen", sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer dem SID am Mittwoch.

Mitte Januar hatte die 43-Jährige vor dem Oberlandesgericht München nach langen Rechtsstreitigkeiten einen öffentlichkeitswirksamen Sieg errungen. Das OLG hatte eine Schadensersatzklage gegen die ISU zugelassen und damit die Sportgerichtsbarkeit in Frage gestellt.

Gegen diese Entscheidung hatte der Weltverband aber Revision eingelegt, der Fall landete vor dem BGH. Sollte der BGH dem Entscheid des OLG folgen, wird das Hauptverfahren an das Landgericht München zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt.

Missverständnis um Blutwerte

Das OLG hatte seine Entscheidung damit begründet, dass Pechstein die Athletenvereinbarung 2009 nie hätte unterschreiben dürfen. Der Weltverband ISU habe mit seiner Monopolstellung gegen das Kartellrecht verstoßen, außerdem weise der CAS als letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit wegen seiner Besetzung große Mängel auf.

Deutschlands Rekord-Winterolympionikin war 2009 wegen erhöhter Blutwerte gesperrt worden. Wegen Verdienstausfällen im Zuge der durch die ISU verhängten zweijährigen Dopingsperre fordert Pechstein 4,4 Millionen Euro Schadenersatz.

Pechstein hatte Doping stets bestritten und die Blutwerte auf eine von ihrem Vater vererbte Blut-Anomalie zurückgeführt.

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