Wie üblich machte die IBU zunächst keine Angabe zu Name, Geschlecht und Herkunft des betreffenden Sportlers. Dieser kann nun die Öffnung der B-Probe beantragen.
Der Athlet, sein Landesverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA seien über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt worden. Laut IBU sei die Person im März positiv auf eine Substanz getestet worden, die auf der WADA-Verbotsliste des Jahres 2016 steht.
Die fragliche Substanz soll laut IBU zur Gruppe der "Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren" gehören. Damit könnte es sich ein weiteres Mal um den seit dem 1. Januar 2016 verbotenen Stoff Meldonium handeln.