Der Athlet, dessen Nationalität noch nicht bekannt wurde, hat nun die Möglichkeit, die B-Probe öffnen zu lassen oder darauf zu verzichten.
Wie die IBU bekanntgab, ist die Suspendierung zwingend erforderlich, da eine Substanz gefunden wurde, die seit dem 1. Januar 2016 auf der WADA-Verbotsliste steht. Es handelt sich dabei um Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren. Die Probe wurde im Februar im Rahmen des zweitklassigen IBU-Cups genommen.
Im Januar hatte es bei den Skijägern bereits zwei ähnliche Fälle gegeben. Der Ukrainer Artem Tyschtschenko und seine Teamkollegin Olga Abramowa wurden mit dem Herzmedikament Meldonium erwischt und ebenfalls zunächst provisorisch gesperrt.