"Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil für Klarheit und Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen im Sport gesorgt. Das ist erfreulich", sagte der für den Sport zuständige Bundesminister.
Wie de Maizière weiter erklärte, hebe der Bundesgerichtshof "zu recht" hervor, dass die mit der Sportschiedsgerichtsbarkeit verbundenen Vorteile gleichermaßen dem Verband wie auch dem Athleten zugutekommen. "Aus diesem Grund haben wir auch mit unserem Antidopinggesetz die Sportgerichtsbarkeit gestärkt. Die Reformbemühung der CAS sollten allerdings wegen des Urteils nicht nachlassen", sagte der CDU-Politiker.
Das BGH hatte die Schadenersatzklage von Pechstein in Höhe von rund fünf Millionen Euro gegen den Eisschnelllauf-Weltverband (ISU) wegen ihrer Sperre aus dem Jahr 2009 vor deutschen Gerichten als nicht zulässig erklärt. Damit behalten die Urteile der Sportgerichte ihre Gültigkeit, die Pechsteins Klage gegen die Sperre abgewiesen hatten.