Olga Abramowa: Einspruch erfolgreich

SID
Olga Abramovas Einspruch vor dem CAS führt zur Annullierung ihrer Dopingstrafe
© getty

Der internationale Sportgerichtshof CAS hat die Dopingsperre der Biathletin Olga Abramowa nach einem Einspruch der Ukrainerin annulliert. Abramowa war am 10. Januar 2016 positiv auf das umstrittene Herzmittel Meldonium getestet und anschließend vom Weltverband IBU gesperrt worden.

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Der CAS sah es als erwiesen an, dass Abramowa keine Schuld an der positiven Probe trägt oder ihr Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann. Ihre Resultate zwischen dem 10. Januar und dem 3. Februar 2016, der Veröffentlichung des Tests, bleiben jedoch ungültig. Abramowas Sperre war am 4. Februar 2017 ausgelaufen.

Meldonium steht seit Jahresbeginn 2016 auf der Liste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Nach weiteren Erkenntnissen zur Nachweisbarkeit des Mittels war später beschlossen worden, alle Sperren und Suspendierungen aufzuheben für den Fall, dass die Konzentration des Mittels in Proben im Zeitraum zwischen 1. Januar und 1. März nicht über ein Mikrogramm pro Milliliter liegt. Bei Abramowa betrug die Konzentration 7,3 Mikrogramm.

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