Ehemaliger Ski-Trainer Bertrand Charest wegen sexueller Nötigung in 37 Fällen verurteilt

SID
Bertrand Charest hat einen dunklen Schatten im Ski Alpin hinterlassen
© getty

Der ehemalige kanadische Ski-Trainer Bertrand Charest ist wegen sexueller Nötigung in 37 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das entschied ein Gericht in Saint-Jerome in der Provinz Quebec.

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Der ehemalige kanadische Ski-Trainer Bertrand Charest (52) ist wegen sexueller Nötigung in 37 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das entschied ein Gericht in Saint-Jerome in der Provinz Quebec. Die jüngsten Opfer waren gerade einmal zwölf Jahre alt. Charest betreute zwischen 1996 und 1998 das Mädchen-Nachwuchsteam des kanadischen Skiverbandes Alpine Canada. Nach Abzug der bereits abgesessenen Zeit bleibt für ihn noch eine Reststrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.

Richter Sylvain Lepine erklärte, Charest habe die Schwere der Konsequenzen seiner Handlungen nicht verstanden. Zudem kritisierte der Richter auch Alpine Canada. Er sagte, der Verband habe die Augen vor den Aussagen der Opfer verschlossen. Zudem habe es kein "Sicherheitsnetz" für solche Situationen gegeben. Alpine Canada bat in einer Stellungnahme bei den Opfern um Entschuldigung.

"Anstatt für die Athleten da zu sein und ihnen Unterstützung anzubieten, als die Vorfälle entdeckt wurden, hat Alpine Canada die eigenen Interessen über die der Opfer gestellt", sagte Martha Hall Findlay, Vorsitzende des Verwaltungsrats von Alpine Canada.

Am Freitag hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, dass das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) härter gegen sexuelle Gewalt im Sport vorgehen will. Demnach sollen die Förderrichtlinien für den Spitzensport künftig um Maßnahmen gegen Missbrauch ergänzt werden.

Die Pläne des BMI, das auch für Sport zuständig ist, sähen vor, dass Verbände die Bekämpfung sexueller Gewalt in ihren Statuten verankern, Präventionsbeauftragte und Ansprechpartner in ihren Reihen benennen und sich Führungszeugnisse von ihren Mitarbeitern vorlegen lassen, auch von den ehrenamtlichen. Die Sportverbände sollen einen Ehrenkodex in die Arbeitsverträge ihrer Angestellten integrieren und Mitarbeiter schulen.

Jeder Verband, der vom Bund Fördergelder bekommen möchte, müsste nachweisen, dass er alle Punkte erfüllt. Erst dann würde der Antrag auf Fördermittel geprüft werden, so der Plan. Auch stichprobenartige Kontrollen soll es geben.

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