Der Weltverband IBSF scheiterte mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, der sich für rechtlich nicht zuständig erklärte.
"Als Folge dürfen die [...] Athleten bei den IBSF-Veranstaltungen wie z.B. dem Weltcup, dem Europa Cup, dem Nord Amerika Cup oder dem Intercontinental Cup starten", teilte die IBSF am Donnerstag mit.
Die IBSF war im Dezember gegen eine Entscheidung der eigenen Anti-Doping-Kommission vor den CAS gezogen. Das Gremium hatte sich wegen möglicher rechtlicher Probleme gegen eine provisorische Suspendierung der Russen, darunter auch der Sotschi-Sieger Alexander Tretjakow, ausgesprochen.
Demnach stelle besonders die Zeugenaussage des Whistleblowers Grigorij Rodtschenkow vor der Oswald-Kommission ein großes Problem dar. Rodtschenkow war nicht persönlich vor der Kommission erschienen, sondern hatte nur schriftlich ausgesagt.
Nach Ansicht des IBSF-Panels verstoße diese Vorgehensweise gegen den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die Regelungen der IBSF.
Außerdem sei dies höchstwahrscheinlich nicht vereinbar mit internationalem Recht, Schweizer Verfahrensrecht und der Europäischen Konvention für Menschenrechte.
Keine Auswirkungen auf Olympiasperren
Die Entscheidung des CAS hat keine Auswirkungen auf die lebenslangen Olympiasperren durch das IOC. Insgesamt hatte die sogenannte Oswald-Kommission 43 russische Sportler wegen Doping-Manipulationen bei den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 lebenslang für Olympia gesperrt.
Dagegen waren Dutzende russische Sportler ebenfalls vor den CAS gezogen, eine Entscheidung in diesen Fällen steht noch aus.