DOSB und Friedek einigen sich

SID
Charles Friedek hatte den DOSB auf Schadenersatz in Höhe von 133.500 Euro verklagt
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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek (44) haben sich im Streit um Schadenersatz wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking auf einen Vergleich geeinigt.

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Das gab der DOSB am Dienstag bekannt. Demnach haben beide Parteien über den Inhalt der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart. Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133.500 Euro verklagt.

Friedek hatte im Oktober vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Fall Recht bekommen. Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympianorm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen. Als Folge der juristischen Auseinandersetzung hatte der DLV seine Nominierungsrichtlinien neu formuliert.

Schon das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek 2008 Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

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