Schon der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Entscheidung, in deren Folge Russland wegen Dopingvergehen von den Paralympics 2016 in Rio de Janeiro ausgeschlossen worden war, bestätigt. Das Russische Paralympische Komitee (RPC) war anschließend vor das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft gezogen.
Das RPC muss zudem die Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (ca. 9374 Euro) sowie 12.000 Franken (11.250 Euro) als Entschädigung an das IPC zahlen.