"Disziplinarverfahren gegen Athleten mit geringen Konzentrationen, aus Ländern, in denen es ein hohes Risiko von Verunreinigungen gibt, haben nur wenig Aussicht auf Erfolg und wären unfair gegenüber den betroffenen Sportlern", sagte WADA-Generaldirektor Olivier Niggli: "Die Anti-Doping-Gemeinschaft sieht es als unverhältnismäßig an, dass ein Athlet beispielsweise nach acht Jahren beweisen müsse, dass das von ihm konsumierte Fleisch verunreinigt war."
"Hunderte" ähnliche Fälle seien in der gleichen Weise behandelt worden wie die bei den Olympischen Spielen in Peking. Dort hatten nach Informationen der ARD-Dopingredaktion Nachtests Auffälligkeiten bei mehreren Athleten ergeben, darunter waren auch jamaikanische Sprinter. Sanktionen gab es allerdings nicht, weil offenbar die festgestellten Werte theoretisch auch mit dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch erklärt werden konnten. Um welche Sportler genau es sich handelt, ist unklar.
"Wir räumen ein, dass das Problem der Verunreinung von Fleisch mit Clenbuterol unbefriedigend ist", sagte Niggli weiter: "Seit 2011 hat die Agentur mehrere Studien durchgeführt, um analytische Mittel zu finden, die die pharmakologische Einnahme von Clenbuterol von der Einnahme über verunreinigtes Fleisch unterscheiden können." Dies sei bisher aber immer noch unmöglich.
Die WADA betonte zudem, dass sie seit 2010 mehrere hundert Clenbuterol-Fälle verfolgt und auch sanktioniert habe. "Die pharmakologische Einnahme von Clenbuterol bleibt nicht unbestraft. Allerdings müssen alle Fälle fair gemanaged werden", hieß es in der Stellungnahme. Einen Grenzwert zur Eröffnung bzw. Nicht-Eröffnung eines Verfahrens in Clenbuterol-Fällen gibt es nicht.