Dies teilte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Freitag mit und bestätigte damit einen entsprechenden Antrag der US-Anti-Doping-Agentur (USADA).
Bailey, der bei den Sommerspielen 2012 in London über 100 m Platz vier belegt hatte, war bei einer am 10. Januar entnommenen Probe die Einnahme der verbotenen Substanz Dimethylbutylamin nachgewiesen worden. Der ehemalige Sprinter erklärte den positiven Befund damals mit der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels.
Daraufhin hatte ihn die US-Schiedsinstitution AAA im Juli 2017 rückwirkend für sechs Monate gesperrt. Gegen diesen Entscheid legte die USADA Einspruch beim CAS ein. Nach Ansicht der USADA handele es sich bei Baileys Fall um ein Dopingvergehen, das mit der üblichen Zwei-Jahres-Sperre sanktioniert werden müsse. Der CAS gab der USADA Recht.
Bailey hatte in diesem Winter als Anschieber von Nick Cunningham im Weltcup gute Ergebnisse erzielt und galt als sicherer Kandidat für Olympia. Zuletzt hatte das Duo beim Weltcup in Lake Placid den vierten Rang belegt.