Das OLG bestätigte am Mittwoch auf SID-Anfrage den Eingang der Beschwerde. Zum Zeitpunkt einer Entscheidung äußerte sich der OLG-Sprecher nicht.
Die zehn Russen hatten am Sitz des Internationalen Olympischen Komitees (IPC) in Bonn als Einzelsportler gegen Russlands Ausschluss von den seit Mittwoch laufenden Paralympics wegen Staatsdopings geklagt. Das Landgericht wies den Antrag zu Wochenbeginn allerdings zurück, weil grundsätzlich kein Anspruch gegen das IPC auf eine Paralympics-Teilnahme bestehe und der Ausschluss vom IPC nachvollziehbar begründet worden sei.
Mit der gleichen Begründung hatten die Bonner Richter am Dienstag in einem zusätzlichen Verfahren die gleichlautende Klage von 84 weiteren Aktiven aus Russland auf Zulassung zu den Paralympics abgewiesen. Ob auch diese Kläger-Gruppe Beschwerde gegen die Entscheidung einreicht, war am Mittwoch noch nicht bekannt.