Den nach Abschluss der polizeilichen Untersuchung verbliebenen Angeklagten drohen nun mehrjährige Haftstrafen wegen Förderung einer terroristischen Organisation, krimineller Vereinigung und Anwerbung Minderjähriger.
Laut des zuständigen Bundesrichters Marcos Josegrei da Silva hätte die Gruppe "extremistisches Material" über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram verteilt sowie per E-Mail und den Messenger-Dienst Telegram ihre Verbundenheit zur Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) ausgedrückt. Zudem seien Anleitungen zum Bau von hausgemachten Bomben sowie den Erwerb von Schusswaffen ausgetauscht worden.