NOCNSF-Rechtsanwalt Harro Knijff hatte vor Gericht den Ausschluss van Gelders aus der Olympiamannschaft mit mehrmaligem Überschreiten der Teamregeln begründet. Van Gelder sagte, dass er nach der Qualifikation für das olympische Ringe-Finale "vier bis fünf Gläser Bier" getrunken habe, so wie er es immer täte, wenn er einen Endkampf erreicht. Anschließend sei er zu einer Nachtbar gefahren, um dort den Turner Jeffrey Wammes und dessen Freundin abzuholen. Um fünf Uhr seien sie ins Olympische Dorf zurückgekehrt.
Van Gelders Anwalt Cor Hellingmann zielte bei seinem Plädoyer auf schwammige Formulierungen in der NOCNSF-Athletenvereinbarung. In dem 20 Seiten starken Dokument wird das Wort Alkohol kein einziges Mal erwähnt. In Artikel 6 heißt es, dass ein Sportler sich innerhalb und außerhalb der Sportausübung sich so gut betragen muss, wie man es von einem Mitglied des "TeamNL" erwarten darf. Alkohol steht auch nicht auf der Liste der für Turner verbotenen Mittel.