Wie angekündigt stellte der DOSB der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft alle ihm vorliegenden Informationen zum Fall Sachenbacher-Stehle zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt bereits seit Freitagabend.
"Mit diesem Schritt gehen wir konsequent den in unserem Anti-Doping-Management vorgezeichneten Weg", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper am Schlusstag der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Den Regularien zufolge handelt es sich um einen formellen Akt.
Im Anti-Doping-Management heißt es: "Ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, unabhängig ob durch eine/n Athleten/in oder eine/n Athletenbetreuer/in, sieht von Seiten des DOSB den sofortigen Ausschluss aus der Olympiamannschaft, die Rückforderung der Entsendekosten, eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro und Strafanzeige vor."
Wohnungsdurchsuchung durch LKA
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München I bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zur Sicherung von Beweismitteln durchsuchten Beamte des LKA am Freitagabend den Olympia-Stützpunkt der Biathleten in Ruhpolding sowie zwei private Gebäude. Der Tatvorwurf lautet: unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport.
Schnelle Ergebnisse werden unterdessen nicht erwartet: "Die Analyse der sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel dauert erfahrungsgemäß noch ein bis drei Wochen", sagte Staatsanwalt Peter Preuß dem "SID" am Montag: "Ich rechne nicht damit, dass sich schon im Laufe dieser Woche etwas ergibt."
Evi Sachenbacher-Stehle war nach dem positiven Dopingbefund am Freitag offiziell aus der deutschen Olympiamannschaft ausgeschlossen worden und hatte noch am gleichen Tag die Heimreise angetreten. Ihre beiden vierten Plätze im Massenstart und in der Mixedstaffel wurden ihr aberkannt. Die zuvor erzielten Resultate bleiben in der Ergebnislisten.
Sachenbacher-Stehle wandte sich derweil mit einer zweiseitigen Erklärung an die Öffentlichkeit. In dem Schreiben, das sie durch ihren Anwalt verbreiten ließ, bestreitet die 33-Jährige sie den Vorwurf von bewusstem oder "gar vorsätzlichem" Doping. "Es gibt nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen hierfür auch keinerlei Anhaltspunkte. Anderslautende Unterstellungen werden daher entschieden zurückgewiesen", teilte die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin mit.
Die positive Doping-Probe während der Olympischen Winterspiele sei nicht auf "hartes Doping" zurückzuführen, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ursache liege "möglicherweise in dem teilweise unübersichtlichen Markt von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln". Ihr Rechtsanwalt Marc Heinkelein betonte erneut, dass nicht gegen Sachenbacher-Stehle ermittelt werde, sondern gegen Unbekannt. "Evi Sachenbacher-Stehle hatte insoweit von Beginn an den Status als Zeugin", hieß es.