Auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Lassana Diarra strebt der 1. FC Köln womöglich eine Schadensersatzklage gegen den Weltverband FIFA an.
Zwar wollte Sport-Geschäftsführer Christian Keller zu diesem Thema derzeit "ungern allzu viel sagen. Aber es könnte schon sein, dass ein Schadensersatzanspruch besteht", betonte er: "Da überlegen wir uns mal, was wir machen."
Die FIFA hatte den FC im vergangenen Winter mit einer Transfersperre belegt, weil der Klub den damals noch Jugendlichen Jaka Cuber Potocnik angestiftet haben soll, den Vertrag bei Olimpija Ljubljana in Slowenien zu kündigen und bei den Kölnern zu unterschreiben. Die Familie Potocniks argumentierte, es gebe "triftige Gründe", aus dem Vertrag auszusteigen. Ljubljana habe sich nicht an Absprachen gehalten, was der slowenische Klub so nicht akzeptierte und die FIFA einschaltete. Diese sperrte Potocnik und verhängte die Sanktion gegen den FC, der erst im kommenden Transferfenster, das am 1. Januar 2025 öffnet, wieder Spieler unter Vertrag nehmen darf.
"Man kann ohne Wenn und Aber festhalten: Die Rechtsgrundlage, auf der wir verurteilt worden sind, dieser Paragraph 17.4 des Transferreglements, der ist europarechtswidrig. Das war auch schon eines unserer zentralen Argumente im CAS-Verfahren", sagte Keller, dessen Klub mit einem Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof gescheitert war. Da die Transfersperre nun ohnehin ausläuft und der FC bis zum nächsten Öffnen des Wechselfensters maximal vertragslose Spieler registrieren könnte, erscheint eine Schadensersatzklage als realistischste Variante.