Pyrotechnik: Frankfurt droht harte Bestrafung

SPOX
21. Januar 201316:22
DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch spricht sich für eine Identifizierung der Täter ausGetty
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Eintracht Frankfurt droht wegen des Fehlverhaltens seiner Problemfans zusätzlich zu einem möglichen Zuschauerausschluss eine Geldstrafe, die deutlich über 100.000 Euro liegt.

Wie der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag mitteilte, werde im Zuge der Ermittlungen um die Vorfälle im Spiel am vergangenen Samstag bei Bayer Leverkusen ein bereits bestehender Strafantrag zurückgezogen und mit den neuen Verfehlungen "gebündelt" behandelt. Bundesliga Spielplaner - Der Tabellenrechner von SPOX.com

Für die Vorfälle während der Spiele am 21. September beim 1. FC Nürnberg und am 30. November bei Fortuna Düsseldorf hätten die Hessen bereits 100.000 Euro zahlen müssen. "Die Verfehlungen der Frankfurter Zuschauer in den genannten drei Spielen fließen allesamt in das neue Verfahren ein", sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses.

"Identifizierung und Benennung der Täter"

Zudem werde der Eintracht die Möglichkeit eingeräumt, in den nächsten Tagen Stellung zu beziehen und die Störenfriede zu ermitteln. In Leverkusen (1:3) hatten Anhänger der Hessen am Samstagnachmittag Silvesterraketen aus ihrem Block geschossen und Bengalische Feuer abgebrannt, was zu einer sechsminütigen Spielunterbrechung führte. SPOX

"Nur mittels Identifizierung und Benennung der schuldigen Täter durch die Vereine können wir zu individuelleren und täterbezogenen Strafen kommen. Deshalb stehen die Klubs und ihre Fans vorrangig in der Pflicht", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch: "Nur so lässt sich eine verschuldensunabhängige Haftung begrenzen."

Auch gegen Leverkusen leitete der DFB ein Ermittlungsverfahren ein. Bayer-Chef Wolfgang Holzhäuser hatte bereits angedeutet, mögliche Strafzahlungen an die Anhänger der Hessen weiterleiten zu wollen. Wie der DFB mitteilte, sei bis "Mitte bis Ende nächster Woche nicht mit einer Entscheidung der DFB-Sportgerichtsbarkeit in dieser Angelegenheit zu rechnen".

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