Keine Sperre wegen Tod von Sportrichtern

SID
23. Februar 201715:27
Kurioser Freispruch in der Regionalligagetty
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Freispruch für Christian Lensch vom Regionalligisten FC Homburg nach zwei tragischen Todesfällen. Die Sperre des 24-Jährigen wurde aufgehoben, weil wegen des plötzlichen Todes zweier Mitglieder des dreiköpfigen Sportgerichts eine mündliche Verhandlung vor dem kommenden Spieltag nicht mehr durchgeführt werden konnte.

"In Anbetracht zweier Todesfälle im Sportgericht der Regionalliga Südwest innerhalb von 24 Stunden ist es dem Sportgericht jedoch nicht möglich, eine mündliche Verhandlung (...) durchzuführen, bevor die Sperrstrafe gegen den Berufsspieler in Vollstreckung gerät", zitierten die Homburger aus der offiziellen Mitteilung des Sportgerichts. Das Sportgericht muss nach einem zulässigen Einspruch in einer Besetzung mit drei Richtern entscheiden. Eine Verhandlung war für Donnerstag, 23. Februar 2017, vorgesehen.

"Ich habe einen Freispruch erwartet. Aber die Umstände sind natürlich schockierend", sagte Mittelfeldakteur Lensch der Bild. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, Lensch ist am Sonntag gegen den 1. FC Kaiserslautern II wieder gleichberechtigt.

Der frühere Bundesligist FC Homburg hatte Einspruch gegen die Sperre (ein Spiel) für seinen Spieler eingelegt, weil die Rote Karte von Lensch wegen Handspiels in der Partie am vergangenen Wochenende bei der

SV Elversberg (2:2) wohl unberechtigt war. TV-Bilder sollten dies beweisen. Zur Verhandlung kam es nun nicht mehr.

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