Nach dem Tod von Junior Malanda im Januar hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen den Unglücksfahrer Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung erhoben. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Bielefeld dem SID.
Aus einem Gutachten gehe hervor, dass der Fahrer bei starkem Regen schneller als erlaubt unterwegs gewesen sei. Das nun zuständige Amtsgericht Minden hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Dies soll klären, ob der 20-Jährige Malanda auch gestorben wäre, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Anschließend wird darüber entschieden, ob die Anklage zugelassen wird.
Malanda war am 10. Januar 2015 bei einem schweren Autounfall auf der A2 in Höhe Porta Westfalica verstorben.
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