Der brasilianische Superstar Neymar hat vor einem EU-Gericht in Luxemburg in einem Rechtsstreit um die Rechte an seinem Namen einen Erfolg errungen.
Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union wies die Klage des portugiesischen Geschäftsmannes Carlos Moreira gegen das Verbot zur Nutzung der Marke Neymar zurück. Der Kläger habe mit Arglist und in Täuschungsabsicht gehandelt, urteilten die Richter.
Auf Neymars Antrag hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante 2016 die vier Jahre zuvor von Moreira beantragte Registrierung des Namens als Marke für Kleidung, Schuhe und Hüte widerrufen.
Kläger: Markenschutz-Antrag angeblich aus Unwissenheit von Popularität Neymars
Moreira behauptete, seinen Antrag auf Markenschutz aus reinem Gefallen am Klang des Wortes "Neymar", in Unkenntnis der Popularität des Torjägers von Frankreichs Meister Paris St. Germain und auch und ohne anderes Fußball-Fachwissen gestellt zu haben.
Beweise für seine Unwissenheit konnte der Händler allerdings nicht liefern - im Gegenteil: Zusammen mit seinem Registrierungswunsch für die Marke Neymar hatte Moreira einen Antrag für die Marke Iker Casillas - Spaniens Welt- und Europameister-Torhüter - gestellt
Meistgelesene Artikel
Das könnte Dich auch interessieren



