Die FIFA hat RB Leipzig im Streit um die Transferablösesumme von Jean-Kevin Augustin in erster Instanz Recht gegeben. Dies teilte der deutsche Vizemeister am Dienstag mit. Leipzig befindet sich wegen des Wechsels von Augustin zum englischen Erstligisten Leeds United seit knapp einem Jahr im Rechtsstreit mit dem Klub von Nationalspieler Robin Koch.
"Wir freuen uns, dass die FIFA unsere Rechtsauffassung in erster Instanz bestätigt", sagte Florian Scholz, der Kaufmännische Leiter Sport von RB. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Auch die Begründung der FIFA steht noch aus.
Bei der Auseinandersetzung der beiden Klubs geht es um die Ablösesumme für Augustin. Der Franzose war im Sommer 2019 von Leipzig an den damaligen englischen Zweitligisten verliehen worden. In dem Leihgeschäft war eine Kaufpflicht über 21 Millionen Euro inbegriffen, die beim Aufstieg des Traditionsklubs im vergangenen Jahr greifen sollte. Da sich die Championship-Saison aber coronabedingt bis in den Juli zog, weigert sich Leeds nun, trotz Aufstieg die aufgerufene Ablöse zu zahlen.
Augustin kam wie in Leipzig auch auf der Insel kaum zum Zug. Der Angreifer spielte nur dreimal für Leeds, mittlerweile ist er beim französischen Erstligisten FC Nantes unter Vertrag. Auch dieser Wechsel war von der FIFA ermöglicht worden.