Der dänische Weltmeister Mads Glaesner erhält seine bei der Kurzbahn-WM 2012 gewonnene Goldmedaille über 1500 m zurück. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne gab dem Einspruch des 25-Jährigen gegen die Annullierung aller Ergebnisse ab dem 14. Dezember 2012 statt.
Glaesner konnte nachweisen, dass ein verbotenes Methamphetamin durch den versehentlichen Gebrauch eines falschen Inhalators in seinen Körper gelangt war. Er war im März 2013 für drei Monate gesperrt worden, sein Einspruch bezog sich jedoch nicht auf diese Sanktion, sondern nur auf die Aberkennung der Ergebnisse.