So meinte TSV-Präsidentin Brigitte Annerl: "Wir sehen das heutige Urteil als ein Zwischenergebnis. Wir werden die Bedenken vom Senat 5 genau analysieren und beim Protestkomitee in zweiter Instanz ausräumen." Außerdem erklärte die Clubchefin: "Wir sind überzeugt davon, die Voraussetzungen für die höchste Spielklasse ordnungsgemäß zu erfüllen und werden alles dafür geben, die Lizenz zu bekommen."
Die Hartberger können die Entscheidung bis 11. Mai beim Protestkomitee anfechten und dabei auch neue Dokumente vorbringen. Das Protestkomitee fällt dann bis 16. Mai ein Urteil. Danach gäbe es noch die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen nach der Zustellung des Protestkomitee-Bescheids eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzureichen, ohne dabei neue Unterlagen nachreichen zu können. Die Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgericht erfolgt bis 31. Mai.
Hartberg: Klare Lizenzverweigerung
Die Lizenzverweigerung für Hartberg fiel in der Bundesliga-Mitteilung relativ deutlich aus. Demnach wurde den Steirern aus rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Gründen das Oberhaus-"Pickerl" verwehrt. "Die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft erfolgte nicht bestimmungsgemäß (Fristverzug). Der Stadionumbau in Hartberg konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Weiters wird der Verfügbarkeitsnachweis für das im Falle des Umbaus geplante Ausweichstadion Merkur Arena in Graz als nicht ausreichend erachtet", hieß es in der Aussendung.
Sollten die Hartberger die Spielgenehmigung auch in den nächsten beiden Instanzen nicht erhalten und die Erste-Liga-Saison unter den Top-3 abschließen, würde die Relegation entfallen und der Oberhaus-Letzte - voraussichtlich St. Pölten - fix oben bleiben. Nur das Top-Duo, eventuell bereinigt durch Hartberg und Salzburg-Partnerclub Liefering, wäre in der Top-Liga.
Wiener Neustadt kratzt die Kurve
Ein weiterer Aufstiegsaspirant in die Bundesliga hat gerade noch die Kurve gekratzt. Der Erste-Liga-Vierte SC Wiener Neustadt erhielt aufgrund des Stadionneubaus eine Ausnahmegenehmigung für die Lizenz. Die Heimspiele von 15. November 2018 bis 15. März 2019 muss der SC wegen der fehlenden Rasenheizung in St. Pöltens NV Arena austragen.
Außerdem gilt für die Wiener Neustädter auch die Finanzauflage eines quartalsmäßigen Reorganisationsprüferberichts - so wie für deren Erste-Liga-Kollegen von Ried, Austria Lustenau und Wacker Innsbruck.
Kapfenberg erhält keine Zulassung
Gar keine Zulassung für die zweithöchste Spielklasse erhielt der Kapfenberger SV aus finanziellen Gründen. Auch der Regionalliga-Mitte-Club SV Allerheiligen darf nach derzeitigem Stand aufgrund von mangelnder Stadion-Infrastruktur und eines ausständigen Nachweises eines qualifizierten Physiotherapeuten/Sportwissenschaftlers nicht an der auf 16 Vereine erweiterten künftigen 2. Liga teilnehmen.
Von den aktuellen zehn Oberhaus-Clubs erhielten neun die Lizenz ohne Auflagen. Lediglich die Admira muss quartalsmäßig einen Reorganisationsprüferbericht und monatlich eine Liquiditätsberichterstattung abliefern.
Die Bundesliga-Tabelle:
Platz | Team | Spiele | Tordifferenz | Punkte |
1 | FC Salzburg | 32 | +49 | 74 |
2 | SK Sturm Graz | 32 | +22 | 63 |
3 | LASK Linz | 32 | +15 | 57 |
4 | SK Rapid Wien | 32 | +23 | 55 |
5 | Admira | 32 | -3 | 49 |
6 | SV Mattersburg | 32 | -5 | 42 |
7 | FK Austria Wien | 32 | -5 | 39 |
8 | SC Rheindorf Altach | 32 | -12 | 34 |
9 | Wolfsberger AC | 32 | -30 | 23 |
10 | SKN Sankt Pölten | 32 | -54 | 11 |