Da der Einsatz gefilmt wurde, konnte der 21-Jährige rasch ausgeforscht werden. Im Zuge des Fanmarsches vom Reumannplatz über die Laaer-Berg-Straße zur Generali-Arena der Austria im Vorfeld des Matches gegen Rapid war die Stimmung "polizeifeindlich", wie ein Beamter im Zeugenstand berichtete.
Die Fans taten ihren Unmut über die Exekutive im Umgang mit Rapid kund und gaben Schlachtgesänge mit Worten wie "Wir brauchen keine Bullenschweine" zum Besten. "Es wurden alle Klassiker gespielt", sagte der Zeuge.
Rapid Wien-Fan: "Ich habe mich mitziehen lassen"
Neben Schneebällen kassierten die Beamten Würfe mit anderen Gegenständen wie einer Glasflasche oder PET-Flaschen. Zahlreiche bengalische Feuer wurden gezündet. "Ich hab' mich mitziehen lassen. Die anderen haben auch geschossen", sagte der 21-Jährige. "Wie kommt man dazu, eine Schneeballschlacht unter Fans wird es wohl nicht gewesen sein", sagte Richterin Alexandra Skrdla. "Indem man nicht nachdenkt", sagte der eher wortkarge junge Mann.
Da der 21-Jährige unbescholten war und nun den Schneeballwurf - anders als bei der Einvernahme durch die Polizei - auch zugab, bot die Richterin eine diversionelle Erledigung an, mit dem sowohl der Beschuldigte als auch der Staatsanwalt einverstanden war. Mit einer Probezeit von zwei Jahren und Pauschalkosten von 150 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. "Verbuchen wir es als einmalige Dummheit", sagte die Richterin. "Und schießen Sie keine Schneebälle mehr, auch nicht auf Polizisten", gab sie dem 21-Jährigen mit auf den Weg.
Polizei-Verhalten gegen SK Rapid Wien-Fans nicht gesetzeskonform
Am Straflandesgericht stehen in diesem Zusammenhang zahlreiche weitere Prozesse auf dem Plan. Neben fünf Schneeballschüssen, wurden u.a. auch Nötigungen und Körperverletzungen angezeigt.
Die Geschehnisse rund den Fanmarsch hat unter den Fußballfans für Unverständnis gesorgt. Weil sie bei eisiger Kälte stundenlang festgehalten wurden, brachten 28 von ihnen Beschwerde ein. Erst vor einer Woche hat das Wiener Verwaltungsgericht geurteilt, dass dieser Polizeieinsatz zum Teil rechtswidrig war. Zwar war die Identitätsfeststellung der Teilnehmer des Rapid-Fanzuges korrekt, die Anhaltungen länger als bis 20.30 Uhr sowie die Wegweisungen waren aber nicht gesetzeskonform.