"Wenn auch diese Nachricht nicht erfreulich ist, so haben wir jetzt endlich Gewissheit über das Datum für mögliche Neuverpflichtungen und wir können uns nun darauf einstellen", wird SKN-General-Manager Andreas Blumauer in einer Aussendung zitiert.
St. Pölten hatte sich Hoffnungen gemacht, dass die im Jänner für zwei Perioden ausgesprochene Sanktion im Herbst nicht mehr gültig ist. Erst am 2. Jänner 2020 darf der SKN wieder einen Spieler unter Vertrag nehmen.
Fest stand bereits, dass die Wölfe im aktuellen Sommertransferfenster keine Spieler verpflichten dürfen. Nach einem Streit mit Ex-Spieler Alhassane Keita löste der SKN den Vertrag mit dem Spieler auf. Zuvor soll aber noch ein gültiger Vertrag beim zypriotischen Verein Ermis Aradippou bestanden haben, St. Pölten hätte den Spieler also gar nicht verpflichten dürfen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) lehnte den Einspruch des Vereins gegen die Sperre Ende Juli aus formalen Gründen ab.
Die Transfersperre der FIFA betrifft nicht nur die Kampfmannschaft, sondern zieht sich bis in die Jugend- und Juniorenauswahlen. Grundsätzlich ist es den Vereinen erlaubt, außerhalb eines Transferfensters vereinslose Spieler unter Vertrag zu nehmen. Durch eine neue Klausel der FIFA ist dies im Falle einer davor gültigen Transfersperre allerdings nicht erlaubt.