Nachdem die Prüfung der finanziellen Kriterien in den vergangenen Jahren, aufgrund der COVID-Pandemie, ausgesetzt worden war, bzw. in abgeschwächter Form stattfand (in Abstimmung mit den Klubs, sowie der UEFA), wurde das Lizenz- und Zulassungsverfahren in diesem Jahr wieder wie gewohnt abgehalten.
Lizenzen für die Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, SK Sturm Graz, LASK, RZ WAC, WSG Tirol, TSVHartberg, SV Ried, SCR Altach, FC Admira, SK Austria Klagenfurt.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich), spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell)
Lizenzen für die 2. Liga und Regionalligen
Lizenz erteilt: Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau.
Zulassung erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Lafnitz, FC Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Amstetten, SK Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC (Regionalliga Ost), SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte).
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich) & Young Violets Austria Wien, SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell).
Sanktionen
FK Austria Wien (sofern Lizenz/Zulassung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens noch erteilt wird): Vier Punkte Abzug für die kommende Saison 2022/23 + 20.000 Euro Geldstrafe für Fristverzug betr. geprüftem Jahresabschluss.
Weiterer Ablauf
Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben - die Frist endet heuer am Donnerstag, den 21. April 2022.
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Mittwoch, 27. April 2022 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
- Protestfrist: Donnerstag, 21. April 2022
- Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Mittwoch, 27. April 2022
- Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
- Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2022
Die Stimmen zur Lizenzentscheidung: "Es ist nachvollziehbar"
Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: "Die Pandemie hat den österreichischen Profi-Fußball in den vergangenen zwei Jahren vor große Herausforderungen gestellt - nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Mit den erstinstanzlichen Entscheidungen und dem angekündigten Rückzug des FC Juniors OÖ ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Platz in der ADMIRAL 2. Liga vakant. Die betroffenen Klubs haben in der zweiten Instanz die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, damit auch in der kommenden Saison 16 Teams in der 2. Liga spielen."
Austria-Vorstand Gerhard Krisch: "Mit dem Investoren-Einstieg ist uns der erste Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Vereins gelungen, allerdings sind noch viele Maßnahmen zur Kostensenkung und Erlössteigerung erforderlich, die wir im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens dargestellt haben. Aufgrund der Komplexität und Einmaligkeit des Investoren-Einstiegs ist es nachvollziehbar, dass die Bundesliga weitere Rückfragen an uns stellt. Wir sind zuversichtlich, dass wir alle Themen rechtzeitig klären können und hoffen auf einen positiven Bescheid in zweiter Instanz."
Wacker-Innsbruck-Präsident Kevin Radi: "Aufgrund des Zeitdrucks und der aktuellen finanziellen Herausforderungen war es für uns nicht möglich alle Unterlagen pünktlich einzureichen, um die Lizenz in erster Instanz zu erhalten. Dementsprechend sind wir über die Entscheidung der Bundesliga wenig überrascht. Trotzdem bleiben wir guter Dinge, dass wir binnen der Nachreichfrist (Anm. für die zweite Instanz) alle relevanten Aufgaben erledigen können und so am Ende die Lizenz erhalten."
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: "Dass so viele Klubs die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz erhalten haben, obwohl wieder zum gewohnten Lizenz- und Zulassungsverfahren zurückgekehrt wurde, ist erfreulich und spricht für die gute Arbeit der Klubs. In drei Fällen (sowie den Young Violets des FK Austria Wien) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestellten Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichen Nachweise zu erbringen."