Drei Jahre Haft nach Einbruch bei Ex-Ski-Star

Von APA
Ins Haus von Höfl-Riesch wurde eingebrochen
© GEPA

Zu drei Jahren unbedingter Haft ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht für Strafsachen ein 40-jähriger Slowake verurteilt worden, der im vergangenen Sommer in die Kitzbüheler Wohnung von Maria Höfl-Riesch eingedrungen war.

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Der Einbrecher war am 8. August mit einer Leiter auf den Balkon geklettert und über die offen stehende Balkontür ins Innere gelangt. Der Täter dürfte sich im Wohnsitz des ehemaligen Ski-Stars und ihres Ehemanns Marcus Höfl - die beiden hielten sich damals nicht in Tirol auf - recht wohl gefühlt haben.

Er legte sich in einem Bett schlafen. "Ich hab' dort genächtigt. Mir war kalt", verriet er einem Schöffensenat (Vorsitz: Harald Kaml). Als er am nächsten Tag das Weite suchte, nahm er laut Anklage Bekleidung, einen Koffer und Sonnenbrillen im Gesamtwert von 10.000 Euro mit. Letzteres stellte der Mann in Abrede: "Ich hab' nur eine Windjacke gestohlen."

Motiv war Drogensucht

Auf die Spur des Eindringlings kam man, weil er auf einem Handtuch in der Wohnung der Rieschs seine DNA-Spuren hinterlassen hatte. Der Einbrecher dürfte seit Jahren eine Spur quer durch Europa ziehen. Er weist sechs Vorstrafen auf, davon vier einschlägige. Im Oktober 2016 wurde er auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in seiner Heimat festgenommen und an Österreich ausgeliefert, wo er zumindest seit August 2011 Wohnungen, Kanzleien, und Geschäfte in Salzburg, Tirol und der Bundeshauptstadt aufgebrochen hatte.

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Insgesamt wurde er nun zu 14 Fakten wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls schuldig erkannt. Der 40-Jährige war weitgehend geständig und führte als Motiv seine Drogensucht ins Treffen. Er sei seit seinem 16. Lebensjahr dem Suchtgift verfallen: "Ich war meistens mit dem Zug unterwegs. Ich brauchte Geld für die Drogen. Die Wohnungen hab' ich durch Zufall ausgesucht."

Einbrecher will Beschädigten Geld zurückzahlen

Seine Beute - sofern es sich dabei nicht um Bargeld handelte - verkaufte der Mann seinen Angaben zufolge umgehend weiter. Er habe damit auch bei Automaten gespielt, um das Geld zu vermehren, was ihm allerdings nicht geglückt sei. Einige Bestohlene hatten sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Der Angeklagte versprach ihnen, er wolle nach seiner Enthaftung den angerichteten Schaden gut machen: "Ich werde Lotto spielen. Oder Sportwetten abschließen."

Mit der über ihn verhängten Strafe war der Slowake einverstanden. Der Staatsanwältin war die Strafe allerdings zu gering. Sie meldete Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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