In einer Videokonferenz am Montag wollten die Aston-Martin-Offiziellen die Rennkommissare mit neuen Beweisen überzeugen, die Disqualifikation zurückzunehmen. Dieses Vorhaben schlug allerdings fehl. Aston Martin hat nun noch die Möglichkeit, vor dem Berufungsgericht des Automobil-Weltverbandes FIA Erfolg zu haben.
Vettel hatte das Rennen in Ungarn als Zweiter beendet, er war aber nachträglich disqualifiziert worden, da aus dem Tank seines Wagens nach dem Rennen lediglich 0,3 Liter Treibstoff sichergestellt werden konnten. Gefordert ist mindestens ein Liter.
Die Verantwortlichen seines Rennstalls hatten erklärt, dass aufgrund eines technischen Defekts nicht die geforderte Menge abgezapft werden konnte. Nach Sicht der Rennkommissare zählen aber nur der Fakt und nicht die Gründe, weshalb dies der Fall ist. Beim FIA-Berufungsgericht wird der Fall nochmals überprüft, ein Termin dafür steht noch nicht fest.