Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts München dem SID am Donnerstag. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage haben demnach Rechtsmittel eingelegt. Mit der Berufung befasst sich das Landgericht München.
Boateng war wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe betrug 60 Tagessätze in Höhe von 30.000 Euro.
Der langjährige Star von Bayern München wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs vor drei Jahren vorsätzlich verletzt und beleidigt zu haben. Boateng, inzwischen beim französischen Topklub Olympique Lyon unter Vertrag, hatte zuvor die Vorwürfe bestritten.