Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Borussia Dortmund und Hamburger SV wegen unsportlichen Verhaltens mit jeweils 10.000 Euro Geldstrafe belegt.
Das DFB-Sportgericht verhängte die Strafen wegen Vorkommnissen bei den Anhängern der beiden Klubs.
Im Fanblock des HSV waren bei den Auswärtsspielen der Hanseaten bei FSV Mainz 05 am 28. November 2009 sowie am 13. Februar beim VfB Stuttgart Rauchbomben abgebrannt worden. Die Partie in Stuttgart konnte daraufhin erst mit zweiminütiger Verspätung angepfiffen werden.
Knallkörper im BVB-Block
Beim Heimspiel der Borussia am 7. Februar gegen Eintracht Frankfurt war im Block der BVB-Anhänger ein Knallkörper gezündet worden. Außerdem wurden aus diesem Zuschauerbereich mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld in den Frankfurter Torraum geworfen.
Auch der 1. FC Nürnberg ist mit einer Geldstrafe von 6000 Euro belegt worden. Damit ahndete das Sportgericht einen Vorfall während des Punktspiels zwischen dem Club und dem VfB Stuttgart vom 6. Februar, als aus dem Nürnberger Zuschauerblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen wurde, das den Schiedsrichter-Assistenten nur knapp verfehlte.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.