Die Punkte sind verloren, das Zittern vor der Bestrafung geht weiter: Das Becherwurf-Skandalspiel des FC St. Pauli gegen Vizemeister Schalke 04 wird vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) erwartungsgemäß mit 0:2 gewertet. "Wir haben mit diesem Urteil gerechnet und nichts anderes erwartet", sagte St. Paulis Teammanager Christian Bönig.
Das Spiel war nach 88 Minuten beim Stande von 0:2 abgebrochen worden, weil ein Zuschauer den Schiedsrichter-Assistenten Thorsten Schiffner mit einem randvollen Hartplastik-Bierbecher im Nacken getroffen hatte. Sanktionen gegen St. Pauli sollen im Laufe der Woche ausgesprochen werden.
Spielabbruch nach Becherwurf
"Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FC St. Pauli mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und den Spielabbruch demnach zu verantworten hat", teilte der DFB mit.
Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich geworfen worden. Schiffner ging nach dem Treffer zu Boden, und Schiedsrichter Deniz Aytekin aus Oberasbach entschied sich für einen Spielabbruch.
"Dieses Urteil war nicht anders zu erwarten. Wir freuen uns, dass wir nun auch offiziell gewonnen haben. Schön, dass unsere Torschützen Raul und Draxler diese Treffer behalten können", meinte Schalkes Sportdirektor Horst Heldt.
St. Pauli hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Spieler durch Platzverweise verloren. Die Bekanntgabe der Strafe für die Hamburger steht weiterhin aus, die Bandbreite reicht von einer deftigen Geldstrafe über ein Spiel vor leeren Rängen bis zu einer Platzsperre.
Reinhard Rauball: "Exempel statuieren"
Liga-Boss Reinhard Rauball hat sich bereits klar positioniert und eine drastische Bestrafung des Täters gefordert. "In diesem Fall sollte man ein Exempel statuieren und ein lebenslanges Stadionverbot gegen den Täter aussprechen", sagte Rauball bei einer Veranstaltung in Osnabrück. Der Werfer ist inzwischen anscheinend identifiziert worden.
St. Pauli wird auf jeden Fall Schadenersatz vom Täter fordern. Im Falle eines Spiels ohne Publikum könnte es um entgangene Einnahmen von knapp einer Million Euro gehen. Ein Spiel vor leeren Rängen wäre im Abstiegskampf zudem eine erhebliche Belastung.
Die rechtliche Grundlage ist jedenfalls gegeben. "Der Verein ist in der Lage, jeden Schaden an den Verursacher weiterzugeben", sagte der renommierte Sportrechtler Christoph Schickhardt zu "Fussball.de": "Mit dem Kauf eines Tickets schließt der Käufer auch einen Vertrag ab, der Pflichten beinhaltet. Dazu gehört zum Beispiel auch, sich anständig zu verhalten. Wenn der Käufer diese Pflichten verletzt, kann er auf Schadenersatz verurteilt werden. Die Ersatzansprüche sind dabei unbegrenzt."
"Werden Urteil annehmen"
Den Einwand, der Verein müsse für die Sicherheit der Akteure sorgen, lässt Schickhardt nicht gelten: "Sonst könnte man ja auch sagen, dass eine Bank für die Sicherheit ihrer Bank zu sorgen hat und sich deshalb ein Bankräuber nicht strafbar machen kann."
Der DFB hatte am Montag zunächst St. Pauli zu einer Stellungnahme aufgefordert, ehe über die Strafe entschieden wird. "Das Sportgericht wird ein Urteil fällen, wir werden es annehmen", sagte Sportchef Helmut Schulte.
Der Spielbericht: FC St. Pauli - FC Schalke 04