Er wolle bei einer erneuten Abweisung des Einspruchs gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf "Mitglieder in der Versammlung fragen, ob wir weiter vor das DFB-Schiedsgericht ziehen", zitierte die Webseite des Berliner "Tagesspiegel" den Hertha-Präsidenten.
Damit trat der Hertha-Chef den Aussagen des Klub-Anwalts Schickhardt entgegen, der sich "mit Hertha darauf geeinigt" haben will, "die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts zu akzeptieren". Sollte "nichts Außergewöhnliches passieren, werden wir nicht vors Schiedsgericht ziehen", fügte der Jurist hinzu.
Doch nun könnte der Gang vor das sogenannte Ständige Schiedsgericht der Lizenzvereine im Profifußball doch ein Thema werden. Am Dienstag findet die Mitgliederversammlung der Hertha statt, auf der ein neues Präsidium gewählt werden soll.
Hertha setzt auf Videobeweise
In erster Instanz waren die Berliner vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Doch der nach dem 2:2 im Relegations-Rückspiel bei Fortuna Düsseldorf sportlich abgestiegene Hauptstadtklub gab sich nicht geschlagen, legte Berufung gegen das Urteil ein und schickte den Fall so an das DFB-Bundesgericht.
Ihre Chancen auf einen Erfolg in der zweiten Instanz stufen die Berliner selbst als gut ein. In der Berufungsverhandlung, die am Freitag ab 12.30 Uhr vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Goetz Eilers stattfindet, setzen die Berliner insbesondere auf Videobeweise, die in der ersten Verhandlung von Richter Hans Lorenz nicht zugelassen worden waren. "Die Videobeweise werden zeigen, dass die Umstände ganz klar zu einer Schwächung geführt haben", ist Schickhardt überzeugt.
Sie sollen den Nachweis erbringen, dass doch eine Beeinträchtigung der Berliner Spieler in den Schlussminuten durch die Anwesenheit von Fans und Polizisten im Innenraum stattgefunden habe.
Gang vor CAS ist möglich
Folgt die höhere Instanz der Berliner Beweisführung, könnte sie das Spiel für irregulär erklären und entweder als Sieg für die Hertha werten oder eine Wiederholung ansetzen. Ob die Düsseldorfer wiederum eine solche Entscheidung akzeptieren würden, ist mehr als fraglich.
Sollte der Fall dadurch vor das Schiedsgericht kommen, ist mit einem schnellen Urteil nicht zu rechnen. Während die beiden anderen Rechtsorgane mit Richtern besetzt sind, die sich ständig mit der Sportgerichtsbarkeit beschäftigen, wird das Schiedsgericht aus fachfremden Juristen gebildet. Diese müssten sich erst mit der Materie vertraut machen. Das kostet Zeit.
Noch mehr Zeit würde allerdings ein Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne in Anspruch nehmen, der im Anschluss für den Verein möglich wäre. Nicht nur die beiden Klubs stünden dann vor etlichen Planungsschwierigkeiten, auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) käme in Bedrängnis. Sie ist für die Erstellung der Spielpläne für die 36 Vereine in den beiden Bundesligen verantwortlich. Das kann aber erst geschehen, wenn feststeht, wer in welcher Liga spielt.
Kritik an Preetz und Gegenbauer wird lauter
Darüber hinaus laufen die Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses gegen die beiden Vereine. Außerdem ermittelt der DFB gegen die Berliner Spieler Lewan Kobiaschwili, Christian Lell, Thomas Kraft und Andre Mijatovic, die von Schiedsrichter Wolfgang Stark zum Teil schwer beschuldigt wurden und die im Falle einer Verurteilung mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben.
Unabhängig vom sportjuristischen Ausgang steht Hertha BSC eine interne Zerreißprobe bevor. Vor der Mitgliederversammlung am kommenden Dienstag mehrt sich die Kritik an Manager Michael Preetz und Präsident Gegenbauer.
Präsidiumsmitglied Ingmar Pering hielt Preetz vor, zwei Abstiege verantworten zu müssen und kritisierte Gegenbauer für dessen Vorstoß, Preetz halten zu wollen. Der harte Kern der Hertha-Fans kündigte zudem den Boykott der für Donnerstag angesetzten Diskussionsrunde "Hertha im Dialog" an.
Hertha BSC im Steckbrief