Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hatte am Montag den Einspruch von Hoffenheim gegen die Wertung der Partie gegen Bayer Leverkusen am 18. Oktober (1:2) abgewiesen.
Der Tabellenneunte der Bundesliga hatte Protest eingelegt, weil der von Schiedsrichter Felix Brych anerkannte Treffer des Leverkuseners Stefan Kießling (70.) eigentlich keiner war. Der Kopfball des Angreifers war seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen.
Mit dem Urteil vermied der DFB die Konfrontation mit dem Weltverband FIFA, der die Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter für unantastbar hält.
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