Nach der Erklärung von Hoeneß, dass er seine Haftstrafe antreten werde, ist noch abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft bis kommenden Donnerstag Revision einlegt.
Ist dies nicht der Fall, wird das Urteil rechtskräftig und die schriftliche Urteilsbegründung der Staatsanwaltschaft zugestellt. Im Anschluss wird dann der Strafvollzug eingeleitet, Hoeneß wird die Ladung zum Strafantritt mit einem genauen Termin zugestellt.
Wie lange Hoeneß tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist nach Angaben von Titz "reine Spekulation". Möglich wäre, dass Hoeneß nach etwa sechs Monaten zum Freigänger wird, falls er, was der Idealfall wäre, nach etwa 21 Monaten vorzeitig und auf Bewährung entlassen werden sollte. "An diesem Punkt aber sind wir noch lange nicht", sagte Titz.
Tag 4: Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Tag 3: Hoeneß hofft auf Einstellung des Verfahrens
Tag 2: Mindestens 27,2 Millionen Euro hinterzogen
Tag 1: Hoeneß legt umfassendes Geständnis ab