Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist das Kartellamt bei der Prüfung der von der DFL vorgelegten Modelle offenbar zu dem Schluss gekommen, dass besonders die Liverechte künftig nicht mehr nur praktisch bei einem exklusiven Anbieter liegen sollen.
Eine solche Konstellation unter der erstmaligen Berücksichtigung der sogenannten "No Single Buyer Rule (Kein-Einzelkäufer-Regel)", deren Anwendung mehrere Interessenten bei den Wettbewerbshütern gefordert haben sollen, würde den bislang beim Liga-Fußball weitgehend geordneten TV-Markt (Livespiele bei Sky, Free-TV-Zusammenfassungen bei ARD/ZDF und Zweitverwertung bei Sport1) in Deutschland gehörig durcheinanderwirbeln. Ob allerdings durch eine vorgeschriebene Konkurrenz für den Exklusiv-Livepartner Sky nicht nur in der Bieter-Auktion insbesondere die von der DFL und ihren Klubs erhofften Mehreinnahmen sprudeln werden, muss abgewartet werden.
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Das Kartellamt in Bonn lehnte auf FAZ-Anfrage eine Bestätigung des neuen Trends ab. Auch die DFL kommentierte die Informationen des Blattes nicht.
Die DFL sucht im Wettbewerb vor allem mit der milliardenschweren Premier League in England für die nächste Ausschreibungsphase bis 2020 auf verschiedensten Wegen nach Möglichkeiten einer Einnahmesteigerung. So sind jeweils fünf zusätzliche Sonntag- und Montagsspiele im Gespräch. Derzeit fließen 850 Millionen Euro pro Saison für die TV-Rechte in die Klubkassen. Angeführt von Topvereinen wie Bayern München erhoffen sich die Klubs für die nächste Periode den Durchbruch der Schallmauer von jährlich einer Milliarde Euro.