"Wir haben die Angelegenheit eingehend geprüft. Im Endeffekt hat der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung getroffen." Eine nachträgliche Bestrafung des Spielers wäre demnach nur dann möglich gewesen, "wenn Herr Werner auf eine Befragung durch den Schiedsrichter wahrheitswidrig geantwortet hätte. Dies war hier nicht der Fall", erklärte Nachreiner weiter.
Am Samstagabend hatte Schiedsrichter Bastian Dankert nach einer Schwalbe von Werner auf Elfmeter für Leipzig und Gelbe Karte für Schalkes Torwart Ralf Fährmann entschieden.
Im April ähnlicher Vorfall
Im April dieses Jahres hatte es im DFB-Pokal einen ähnlichen Vorfall gegeben, auch nach der Schwalbe des Chilenen Arturo Vidal im Spiel zwischen Rekordmeister Bayern München und Werder Bremen waren dem DFB nach einer "nicht angreifbaren Tatsachenentscheidung" die Hände gebunden.
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Damals wies der DFB auf den Unterschied zur "Mutter aller Schwalben" von Andreas Möller vor 21 Jahren hin, als sich kein Gegenspieler in unmittelbarer Nähe befunden habe.
Der Ex-Nationalspieler von Borussia Dortmund war im Spiel gegen den Karlsruher SC im April 1995 im Strafraum wie vom Hammer getroffen gefallen - ohne dass Gegenspieler Dirk Schuster auch nur die Chance hatte, ihn berühren zu können. Der DFB sperrte Möller im Anschluss für zwei Spiele und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Mark.
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