Bis zu 15.000 Euro der Strafe muss der HSV für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" ausgeben, insbesondere zur Anschaffung einer mobilen Kameratechnik.
Ein Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2017 zu erbringen, teilte der Verband am Montag mit.
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Der HSV hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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