"Es war von vornherein klar, dass das Verfahren nicht vor dem Verwaltungsgericht Bremen zu Ende gehen würde", sagte Mäurer nun und bekräftigte seine Gesprächsbereitschaft mit der DFL: "Weitere Optionen hängen auch davon ab, wie das angedachte, aber noch nicht terminierte Gespräch mit dem Präsidenten der DFL, Reinhard Rauball, ausgehen wird."
Grundsätzlich sollte am 17. Mai vor dem Verwaltungsgericht in Bremen die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball für die Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen muss. Die Stadt Bremen sieht den Liga-Verband in der Pflicht und erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz. Die Rechtswidrigkeit basierte laut Verwaltungsgericht auf der Berechnungsmethode der Mehrkosten.
Bremen will weiter Rechnungen an DFL schicken
Mäurer hatte damals bereits angekündigt, trotzdem weiter Gebührenbescheide verschicken und "entsprechend der gerichtlichen Hinweise anpassen" zu wollen. "Das ist kein großer Aufwand. Die Kammer hat nahegelegt, künftig Pauschalsätze zu veranschlagen", sagte der 66-Jährige. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht im Mai offen.
Konkret ging es in Bremen um das Gastspiel des Hamburger SV an der Weser am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden. Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL.
Rauball hatte auch in Bremen den Standpunkt der DFL noch einmal deutlich gemacht. "Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ausschließlich die Sache des Staates. Dass daraus folgend die Kosten der Staat zu tragen hat, ist für mich eindeutig", sagte der Jurist.