Köln verzichtet auf Protest gegen Spielwertung

SID
Unter den Kölnern hat es viele Proteste gegen das 2:0 von Sokratis gegeben
© getty

Verzicht auf einen Protest, aber Appell an den DFB: Vom 1. FC Köln wird es angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens keinen Widerspruch gegen die Wertung des am Sonntag mit 0:5 bei Borussia Dortmund verlorenen Punktspiels geben.

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Der Klub forderte allerdings die Abteilung Schiedsrichterwesen des DFB auf, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen und für Klarheit zu sorgen. "Der FC hält es von der Frage des Protests unabhängig allerdings für dringend geboten, dass im Sinne der gesamten Liga Rechtssicherheit an den strittigen Punkten geschaffen wird", betonte der Klub.

Der Verein hat daher vom DFB am Dienstag "eine entsprechende Stellungnahme erbeten", hieß es: "Das vom 1. FC Köln immer unterstützte Projekt Videobeweis wäre zum Scheitern verurteilt, wenn die vereinbarten und vor der Saison kommunizierten Voraussetzungen nicht eingehalten werden."

Unmittelbar nach dem Abpfiff des Spiels hatten die Verantwortlichen erklärt, gegen die Wertung aufgrund eines Fehlers beim Videobeweis vorgehen zu wollen. Manager Jörg Schmadtke sprach von einem "Regelverstoß" und kündigte zunächst an, den Video-Richter nach dem Regelchaos von Dortmund auf die Anklagebank setzen zu wollen. Die Kölner fühlten sich benachteiligt, weil der Video-Assistent ihrer Ansicht nach beim 2:0 durch Sokratis (45.+2) zu Unrecht eingegriffen hatte.

Erfolgsaussichen zu gering

48 Stunden hatte Köln Zeit, um einen möglichen Einspruch gegen die Spielwertung zu formulieren. Am Dienstagmorgen entschied sich der erste Bundesliga-Meister dazu, keine juristischen Schritte einzuleiten. "Grund dafür ist vor allem, dass die Erfolgsaussichten für einen solchen Protest gering sind", schrieb der Klub in einer Pressemitteilung.

In der Tat waren die Erfolgsaussichten gleich null. Denn im bindenden Protokoll der Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) wird ausgeschlossen, dass Fehlentscheidungen des Video-Schiedsrichter-Assistenten (VSA) Einfluss auf die Spielwertung haben können. So krass sie auch sein mögen.

"Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund von Fehlfunktion(en) der VSA-Technologie, falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen, oder der Entscheidung, einen Vorfall nicht zu prüfen, oder der Prüfung einer nicht prüfbaren Situation", steht auf Seite neun des Protokolls eindeutig. Der VSA sei ein "Spieloffizieller". Ergo: Es gab keinen Spielraum für eine Wiederholung. Die Entscheidung der Kölner war somit nur folgerichtig.

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