Zwanziger wollte vom Land Hessen 25.000 Euro Schadenersatz erstreiten, weil er die Ende 2015 durchgeführte Hausdurchsuchung für unbegründet hält und zudem das offensichtliche "Leck" im Steuerverfahren gegen ihn und andere frühere Funktionäre des DFB anprangert.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig - trotz der "Nichtzulassung der Revision". Diese kann binnen Monatsfrist mit einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angegriffen werden.
Im Kern der Ermittlungen geht es um 6,7 Millionen Euro, die ein Jahr vor der Heim-WM 2006 vom DFB an den Weltverband FIFA gezahlt wurden. Der Betrag wurde auf ein Konto des ehemaligen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Der damalige OK-Chef Franz Beckenbauer hatte diesen Deal eingefädelt. Drei Jahre zuvor war die gleiche Summe über ein kompliziertes Konstrukt, an dem Beckenbauer offenbar maßgeblich beteiligt war, an den ehemaligen Skandalfunktionär Mohamed Bin Hammam in Katar geflossen.
Ermittlungen stehen vor dem Abschluss
Nach Bild-Informationen gehen die Steuerfahnder davon aus, dass der DFB mit der Zahlung 2005 ein Privatdarlehen von Dreyfus an Beckenbauer ausgeglichen und später unrechtmäßig als Betriebsausgabe geltend gemacht habe.
Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte bereits Ende Oktober 2017 entschieden, dass jene 6,7 Millionen Euro, die der DFB für eine nie stattgefundene WM-Gala verbucht hatte, steuerlich "unzutreffend" behandelt worden seien - und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro.
Angeblich stehen die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft vor dem Abschluss. Den ehemaligen DFB-Präsidenten Zwanziger und Wolfgang Niersbach, dem Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt und dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi drohen laut der Bild Anklagen wegen schwerer Steuerhinterziehung.