Die TSG 1899 Hoffenheim und Mäzen Dietmar Hopp setzen sich nach erneuten Beleidigungen gegen Hopp vehement zur Wehr. Rechtliche Schritte könnten auf mehreren Ebenen folgen, daran ändert auch eine Entschuldigung der BVB-Funktionäre nichts.
"Bei solchen Vorkommnissen sollte ein Spiel in Zukunft gar nicht erst angepfiffen werden oder erst dann, wenn die Plakate entfernt wurden", erklärte Hopps Anwalt Prof. Dr. Christoph Schickhardt dem kicker. Er und sein Mandant hatten bereits 32 Stadionverbote in Sinsheim gegen BVB-Anhänger ausgesprochen.
Hopp war am Wochenende dennoch zum wiederholten Male von Anhängern der Borussia beleidigt worden. Am Samstag erreichten diese Anfeindungen allerdings eine neue Ebene. Ein Plakat zeigte das Gesicht Hopps in einem Fadenkreuz, was von der TSG 1899 Hoffenheim in einem am Sonntag veröffentlichten Brief als "Mordaufruf" verstanden wurde.
BVB-Funktionäre mit Entschuldigung an Hopp
Hans-Joachim Watzke und Michael Zorc hatten sich in der Folge bereits persönlich und in einer öffentlichen Mitteilung bei Hopp entschuldigt. Hopp selbst reagierte mit einem Brief an DFL und DFB. Ab Montag wird der Kontrollausschuss der Liga ermitteln, den BVB erwartet eine Geldstrafe von mindestens 32.000 Euro.
Darüber hinaus werden erneut individuelle Bestrafungen gegen Fans erwartet. Nach den bereits ausgesprochenen Stadionverboten könnten weitere Fans ausgeschlossen werden. Doch auch außerhalb des Fußballs sind rechtliche Konsequenzen möglich.
Fans drohen Strafen außerhalb des Fußballs
"Allein das Fadenkreuz begründet einen hinreichenden Tatverdacht für weitere Straftaten. Ob Bedrohung oder öffentliches Auffordern zur Begehung einer Straftat muss ein Staatsanwalt im Einzelfall klären", sagte Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor der Uni Augsburg, dem kicker.
Ein Plakat könne zudem nicht einem kurzfristigen, emotionalen Hintergrund zugeordnet werden, sondern sei als "vorbereitete Aktion" als "vorsätzlich" zu werten. Dementsprechend laufe die Argumentation einiger BVB-Fans ins Leere.
DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen BVB und Hoffenheim
Als erste Reaktion auf die Vorkommnisse am Samstag beim Spiel zwischen Hoffenheim und der BVB hat der Kontrollausschuss des DFB wie erwartet Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie der DFB am Montag bestätigte, richten sich diese sowohl gegen die TSG Hoffenheim als auch gegen Borussia Dortmund. Beide Vereine wurden in einem ersten Schritt um Stellungnahmen zu den Vorfällen gebeten.
Während dem BVB aufgrund des Verhaltens seiner Fans, die unter anderem auch im Sanitärbereich randalierten, nun Konsequenzen von Verbandsseite drohen, wird gegen die TSG wegen des Verdachts auf "nicht ausreichenden Ordnungsdienst" ermittelt.