Deutliche Abfuhr statt juristischem Erfolg, sportliches Ergebnis statt Neuwertung am Grünen Tisch - und wohl die Meisterentscheidung statt einem letztem Fünkchen Spannung: Der SC Freiburg ist mit seinem Einspruch nach der peinlichen Wechselpanne von Bayern München gescheitert.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Protest am Freitag ab, der 4:1-Erfolg des Spitzenreiters hat Bestand - auch weil die Breisgauer auf einen möglichen weiteren Einspruch verzichten.
Es handele sich bei der Urteilsbegründung um "rechtliche Auslegungs- und Wertungsfragen", teilte der SC in einer Stellungnahme mit. Dies werde der Verein akzeptieren. Es stelle sich aber "weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist", schrieb der SC.
Die Bayern bleiben damit sechs Spieltage vor Saisonende mit neun Punkten Vorsprung vor Borussia Dortmund an der Spitze, schon drei weitere Siege reichen zur zehnten Meisterschaft in Serie. "Ich freue mich darüber, dass wir die Punkte behalten. Das ist ja auch nicht verwerflich", sagte der Münchner Coach Julian Nagelsmann am Freitag. Freiburg liegt als Fünfter drei Zähler hinter RB Leipzig auf dem letzten Champions-League-Rang.
"Es ging uns nicht darum, dass wir die Punkte kriegen"
Der Sport-Club hatte sich mit dem Protest ohnehin schwergetan, sah sich in "einem unverschuldeten Dilemma". "Es ging uns nicht darum, dass wir die Punkte kriegen", sagte Trainer Christian Streich.
Vielmehr sei der Vorstand einfach nur seiner Treuepflicht nachgegangen und wollte Rechtssicherheit schaffen, nachdem Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz hatte.
"Dieser Treuepflicht muss nachgegangen werden, sonst haften die Vorstände", erklärte Streich.
Für das DFB-Sportgericht war der Fall ziemlich eindeutig.
"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz als Sportgerichts-Vorsitzender: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."
Streich kontert Kritik: "Ein Unding"
Die Frage war, ob gemäß Paragraph 17 Absatz zwei der DFB-Verfahrensordnung damit ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. "Es ist ein Unding, dass wir dann an den Pranger gestellt werden", führte Streich aus. Auch Nagelsmann ruderte nach seiner Kritik zu Wochenbeginn zurück. "Ich bin in keinster Weise enttäuscht von Freiburg oder von Christian Streich. Ich bin ihm in keinster Weise böse", sagte der 34-Jährige.
Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung auf Regel drei der Fußballregeln, in der die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten", meinte er.
Und der Fall sei auch nicht mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg in der ersten Runde des DFB-Pokals vergleichbar, wo die Niedersachsen nach einem Beschluss am grünen Tisch ausschieden.
"Seinerzeit ist ein gravierender und zentraler Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg festgestellt worden, der in der unerlaubten Einwechslung eines sechsten Auswechselspielers bei Nichtbeachtung der bekannten Auswechselbestimmungen bestand. Ein solcher Fehler ist dem FC Bayern nicht vorzuwerfen", sagte Oberholz.
In der Causa Wolfsburg habe es nur ein "geringfügiges Mitverschulden der Unparteiischen" gegeben, führte er aus: Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird - während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist." Und genau deshalb kommen die Bayern doch noch mit einem blauen Auge davon.