Das Gremium habe sich in seiner jüngsten Sitzung "ausführlich mit aktuellen Entwicklungen zum Thema 50+1 auseinandergesetzt", teilte die DFL weiter mit. Der Grund hierfür sei "vor allem" das laufende Prüfverfahren beim Bundeskartellamt, das die DFL selbst angestrengt hatte, um die Rechtssicherheit der Regel zu stärken. Vor diesem Hintergrund "betonte und bekräftigte" das Präsidium noch einmal "ausdrücklich seine klare Haltung".
Demnach sei die 50+1-Regel "ein zentraler und elementarer Bestandteil der Satzung des DFL e.V. und gilt für alle Mitglieder und Organe des Ligaverbandes". Laut der Bestimmung hat der jeweilige unabhängige Mutterverein eine beherrschende Stellung in einer Kapitalgesellschaft. Die Teilnahme vereinsgeprägter Klubs am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Liga sei "ein Wesenskern dieser Wettbewerbe", machte die DFB noch einmal deutlich.
Die 50+1-Regel war zuletzt im Zuge der hitzigen Diskussion über die inzwischen verworfenen Pläne eines Investoren-Einstiegs bei der DFL erneut in den Fokus geraten. Endgültige Rechtssicherheit durch das Bundeskartellamt steht noch aus.