FC Bayern München: Nächste Runde im Katar-Zoff - Gericht lehnt wohl Fan-Antrag ab

Von Jonas Rütten
FC Bayern München, Michael Ott, Katar, einstweilige Verfügung
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Nächste Runde im Katar-Streit beim FC Bayern München: Wie ntv zuerst berichtete, hat das Amtsgericht München die einstweilige Verfügung, die Vereinsmitglied Michael Ott gegen den Rekordmeister im Vorfeld der Jahreshauptversammlung erwirken wollte, abgelehnt. Der Initiator Ott bestätigte dies am Abend via Twitter.

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"Der Beschluss des Amtsgerichts München konterkariert den verfassungsrechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes in einer Art und Weise, die uns erschüttert", wird Otts Anwalt Andreas Hüttl von ntv zitiert: "Mit dieser Begründung könnten Mitgliederrechte permanent ausgehebelt werden. Daher bedarf es der Korrektur im Beschwerdeverfahren."

Das Gericht habe den Antrag außerdem nicht etwa aufgrund inhaltlicher Probleme abgelehnt, sondern: "Es stützt sich nur darauf, dass keine ausreichende Dringlichkeit bestehe", teilte Ott selbst mit. So könne der Antrag auch auf einer der kommenden Jahreshauptversammlungen gestellt werden.

Dennoch dürfte die Angelegenheit für den FC Bayern kaum ausgestanden sein. "Es geht in die nächste Runde", kündigte Ott an. Das Gericht habe laut Ott angeregt, bei der Jahreshauptversammlung am 25. November "doch einfach einen Spontanantrag" zu stellen. Dieser brauche aber eine 75-prozentige Mehrheit der Mitglieder, um zugelassen zu werden. "Das reduziert die Erfolgschancen extremst. Der FCB hätte dann einen Freifahrschein, zukünftig alle unbequemen Anträge massiv zu behindern oder zu blockieren", erklärte der Initiator.

Für Ott ist ein weiterer Vorschlag des Gerichts, nämlich den Antrag im kommenden Jahr nochmals zu stellen, ebenfalls keine Option: "Dann hat der FCB den Sponsoringvertrag höchstwahrscheinlich schon verlängert." Das Gericht verwehre "mit seinem Beschluss die im Grundgesetz verankerte Garantie effektiven Rechtsschutzes", kritisierte Ott: "Eine Beschwerde ist daher die zwangsläufige Konsequenz."

Ott, Rechtsreferendar aus Mainz und seit 2007 Mitglied beim FCB, wollte am kommenden Donnerstag auf der JHV der Münchner einen Antrag einbringen, damit der besonders bei den Fans vielkritisierte Werbedeal des Rekordmeisters mit der staatlichen Fluglinie nicht mehr verlängert wird.

Ott: FC Bayern "flieht feige" vor dem Fan-Anliegen

Ott hatte am Donnerstag den Klub öffentlich für seine "Hinhaltetaktik" kritisiert und mit schweren Vorwürfen konfrontriert, weil der FCB trotz Fristensetzung noch nicht auf den Antrag reagiert hatte.

"Der FC Bayern weiß genau, dass der Antrag zulässig ist, reagiert aber nicht und lässt Fristen verstreichen", schrieb Ott bei Twitter. Er habe dem Verein eine Frist bis Mittwoch, 12 Uhr, gesetzt um die Zulassung des Antrags zu bestätigen, erklärte Ott. "Einzige Reaktion: Man sei noch nicht dazu gekommen, den Antrag zu prüfen - seit dreieinhalb Wochen (!)."

In der Folge drohte Ott dem Verein mit rechtlichen Schritten: "Mit dieser Hinhaltetaktik will der FCB Rechtsschutz unmöglich machen", schrieb er. "Es muss Klage erhoben werden und eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Ich hätte nicht gedacht, dass der Verein so feige davor flieht."

Auf der Crowdfounding-Plattform betterplace.me rief er zu Spenden auf, um die Kosten eines möglichen Verfahrens zu decken. Am Freitagabend war bereits das Doppelte der veranschlagten Summe in Höhe von 3000 Euro zusammengekommen.

Von den Bayern gab es in der Sache lediglich ein schmallippiges Statement von Präsident Herbert Hainer am Donnerstagabend bei Sky: "Zuerst wurden alle Anträge geprüft, die eine Satzungsänderung zum Gegenstand haben. Zurzeit werden die weiteren eingegangenen Anträge geprüft und die Antragsteller werden danach informiert."

Der FC Bayern hat sein Engagement im Wüstenstaat, das auch Trainingslager im Sommer einschließt, vielfach verteidigt. Nur über einen Dialog mit den Machthabern vor Ort könnten Veränderungen erzielt werden, hieß es stets. Diese Intention wurde am Donnerstag vom Präsidenten des Zentralrats der Juden hinterfragt und als "in keiner Weise" logisch bezeichnet.