Das Oberlandesgericht Augsburg sah Äußerungen von Zwanziger gegenüber Amerell durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes hatte die Affäre um Amerell und Schiedsrichter Michael Kempter zuvor in einen Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gebracht.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Gegen die Äußerungen von Zwanziger im Frühjahr 2010 hatte Amerell unter Hinweis auf die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt und am 12. April des vergangenen Jahres zunächst eine Einstweilige Verfügung vor der 8. Zivilkammer des Landsgerichts Augsburg erwirkt.
Die Richter beurteilten die Bemerkungen des DFB-Präsidenten damals als "unwahre Tatsachenbehauptungen".
Intimität mit Kempter einvernehmlich?
Juristisches Herzstück der Affäre bleibt allerdings die Auseinandersetzung vor dem Landgericht in Hechingen.
Bei diesem Prozess geht es um die zentrale Frage, ob die intimen Kontakte zwischen Amerell und Kempter einvernehmlich waren oder unter Amerells Druck zustande kamen.
Die Richter hatten den beiden Parteien bei der Verhandlung im Februar einen Vergleich vorgeschlagen, den Amerell allerdings ablehnt.
Eine Entscheidungsverkündung in diesem Verfahren ist für den 18. April angekündigt. Möglich wäre an diesem Termin eine Urteilsverkündung, aber auch die Fortsetzung des Verfahrens. Kempter, der Amerell der sexuellen Belästigung bezichtigt, würde dem vorgeschlagenen Vergleich nach Angaben seines Anwalts Christoph Schickhardt grundsätzlich zustimmen.
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