Eine außergerichtliche Einigung war Ende Mai beim bislang letzten Verhandlungstag in greifbarer Nähe gewesen, als beide Parteien sich an einer Beilegung der juristischen Auseinandersetzung durch eine "Mediation" (Vermittlung) interessiert gezeigt hatten. Die Einigung aber scheiterte, nun muss ein Urteil gefällt werden. Verhandelt wird dabei die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung seitens des DFB Mitte November 2015 als Folge der Affäre um die Vergabe der WM 2006, gegen die sich Hans zur Wehr setzt.
Der langjährige DFB-Mitarbeiter war angeblich im Archiv des Verbandes auf ein brisantes Dokument gestoßen. Das auf den 2. Juli 2000 (vier Tage vor der Vergabe der WM 2006) datierte Schriftstück, unterschrieben von WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer und dem früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, beinhaltete erhebliche Zusagen an Warner.
Hans wird seitens des DFB vorgeworfen, seine Vorgesetzten, insbesondere den für Rechtsfragen zuständigen Vizepräsidenten Rainer Koch, nicht umgehend über den Fund informiert zu haben. Wie im Mai war das Gericht schon nach dem ersten Verhandlungstermin am 4. Februar, bei dem Hans den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und den ehemaligen DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock belastet hatte, zu keinem Urteil gekommen. Hans, dem zudem der Vorwurf der Selbstbereicherung angelastet wird, ließ das vermeintliche Fehlverhalten im Februar zurückweisen.